AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den erwerb einer Geldwertkarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Verbraucherinformationen

§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB Geldwertkarte“ werden für den Käufer beim Kauf einer Geldwertkarte Vertragsbestandteil mit der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 52–54, 65451 Kelsterbach,
als Betreiber des Sport- und Wellnessbad Kelsterbach (im Nachfolgenden SWB genannt).

§ 2 Verwendungsmöglichkeiten
Beim Kauf der Geldwertkarte entscheidet sich der Käufer für eine bestimmte Rabattstaffel, die beim Einsatz des Mediums eine Rabattierung gewährt. Der Geldwertkarten-Inhaber kann alle im SWB angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die jeweilige Rabattierung wird nur auf den Einzeleintritt gewährt. Weitere Leistungen, wie z. B. Gastronomieverzehr, Shop- und Wellnessangebote können mit der Geldwertkarte bezahlt werden, werden aber nicht rabattiert.

§ 3 Vertragspartner
Vertragspartner beim Kauf der Geldwertkarte ist die Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 52–54
65451 Kelsterbach, als Betreiber des Sport- und Wellnessbad Kelsterbach.

§ 4 Pfandgebühr für den Kartenservice
Es wird eine zusätzliche Pfandgebühr für das Medium erhoben, die bei der Geldwertkarte 3 € beträgt.
Bei Rückgabe wird die Pfandgebühr nur rückerstattet, wenn die Geldwertkarte keine erheblichen Abnutzungserscheinungen aufweist und das Medium weiterverwendet werden kann.

§ 5 Nutzung der Geldwertkarte
Bei der Nutzung der Geldwertkarte hat der Inhaber den Beleg aufzubewahren. Alle im Haus ausgegebenen Belege und Quittungen sind sofort nach Erhalt zu kontrollieren und gegebenenfalls direkt zu beanstanden. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Geldwertkarte ist übertragbar.

§ 6 Finanzielle Nutzungsgrenze
Der Geldwertkarten-Inhaber darf bzw. kann seine Geldwertkarte nur im Rahmen seines Guthabens verwenden. Reicht dieses Guthaben nicht mehr aus, muss der Geldwertkarten-Inhaber die Geldwertkarte aufladen. Mindestwert der Aufladung ist die Differenz zwischen dem auf der Geldwertkarte gewählten Kaufwert und Restguthaben der Geldwertkarte.

§ 7 Reklamationen und Beanstandungen
Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Geldwertkarten-Inhaber und dem SWB sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Der Geldwertkarten-Inhaber hat die Abrechnung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Alle im Haus ausgegebenen Belege und Quittungen sind sofort nach Erhalt zu kontrollieren und gegebenenfalls direkt zu beanstanden. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

§ 8 Eigentum und Gültigkeit der Karte
Die Geldwertkarte bleibt Eigentum des SWB.

Rückgabe und Umtausch

Geldwertkarte sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Gebuchte Werte auf Geldwertkarten werden weder zurückgezahlt noch erstattet. Dies gilt auch bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die ein vorzeitiges Verlassen der Einrichtung zur Folge haben.

§ 9 Verlust der Geldwertkarte
Der Geldwertkarten-Inhaber hat die Geldwertkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren. Insbesondere darf diese nicht unbeaufsichtigt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz dieser ist, hat die Möglichkeit diese im SWB zu nutzen und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Stellt der Geldwertkarten-Inhaber den Verlust seiner Geldwertkarte fest, so ist unverzüglich das Sport- und Wellnessbad Kelsterbach (Telefonnummer: +49 6107 30890 oder per E-Mail info@sport-und-wellnessbad-kelsterbach.de) während der Öffnungszeiten zu unterrichten, damit die Geldwertkarte gesperrt werden kann. Bei missbräuchlichem Einsatz der Geldwertkarte hat der Geldwertkarten-Inhaber Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Geldwertkarten-Inhaber ist alleinig dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Kontaktdaten sich jeweils auf dem aktuellen Stand befinden. Sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu einer Auflösung des Vertrags von Seiten des SWB kommen, so wird innerhalb einer Karenzzeit von drei Monaten der Geldwertkarten-Inhaber über die von ihm angegebenen Kontaktdaten informiert. Bei fruchtlosem mehrmaligen Kontaktversuch innerhalb dieser Karenzzeit besteht nach Ablauf der drei Monate keinerlei Anspruch des Geldwertkarten-Inhabers auf das verbleibende Guthaben.

§ 10 Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Vergütungen
Sobald der Geldwertkarten-Inhaber einen Verlust seiner Geldwertkarte anzeigt oder das SWB mit der Sperrung beauftragt hat, hat der Geldwertkarten-Inhaber für weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit seiner Geldwertkarte nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die durch missbräuchliche Verfügungen vor Eingang der Verlustmeldung oder des Sperrauftrags entstehen, haftet Geldwertkarten-Inhaber. Das SWB haftet nicht im Falle von missbräuchlicher Nutzung der Geldwertkarte.

§ 11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden durch elektronische Datenverarbeitung (EDV) ausschließlich für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertrags sowie zum Zweck der Abwicklung der Bestellung im erforderlichen Umfang verarbeitet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutz-bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns beim Kauf mitteilen, werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Erbringung unserer Leistungen Ihnen gegenüber und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Geldwertkarten-Inhaber dem SWB die Daten zur Verfügung gestellt hat. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt das SWB die Zahlungsdaten des Geldwertkarten-Inhabers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut o. ä. weiter.
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem SWB dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Das SWB versichert, dass die personenbezogenen Daten des Geldwertkarten-Inhabers im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass das SWB dazu gesetzlich verpflichtet ist oder der Geldwertkarten-Inhaber vorher ausdrücklich der Weitergabe zugestimmt hat. Soweit das SWB zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten.

Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die das SWB über die Website www.sport-und-wellnessbad-kelsterbach.de mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie dem SWB anvertraut wurden.
Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten nach den entsprechenden Gesetzen bis zu 10 Jahre betragen.

Ihre Rechte
Eine erteilte Einwilligung zur Verwendung von Daten kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

Sport- und Wellnessbad Kelsterbach
Eigentümer: Stadt Kelsterbach
Kirschenallee 52–54
65451 Kelsterbach
info@sport-und-wellnessbad-kelsterbach.de

Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung, die im Foyer/Kassenbereich ausliegt.
Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Geldwertkarten-Inhaber die Datenschutzerklärung, die im Foyer/Kassenbereich aushängt, zur Kenntnis genommen zu haben.

§ 12 Pflichten des Nutzers / Hausordnung/ Außerordentliche Kündigungsrechte
(1) Bei der Benutzung des SWB hat der Geldwertkarten-Inhaber die jeweils aktuell geltende Hausordnung, die im Foyer/Kasse aushängt, zu beachten und einzuhalten. Eine Änderung der Hausordnung aus gegebenem Anlass ist jederzeit möglich und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.
(2) Der Geldwertkarten-Inhaber hat dem SWB alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Kosten für notwendige Nachforschungen sind vom Der Geldwertkarten-Inhaber zu tragen.
(3) Das SWB ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
– eine schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z. B. durch Belästigung oder
sonstige Beeinträchtigung anderer Gäste, Mitglieder oder Mitarbeiter des Sport- und Wellnessbad
Kelsterbach,
– eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung,
– der begründete Verdacht des Missbrauchs der Geldwertkarte.
Soweit dies möglich ist, wird das SWB vorab Rücksprache mit dem Geldwertkarten-Inhaber nehmen.

§ 13 Haftung
Das SWB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem SWB keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Falle der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haftet das SWB nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch in diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 Änderung oder Ergänzung
Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen wird das SWB durch schriftliche Benachrichtigung bekanntgeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Geldwertkarten-Inhaber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn das SWB bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Geldwertkarten-Inhaber muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzungen an das SWB absenden.

§ 15 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist deutsch. Der zustande gekommene Vertrag, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das SWB unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes.
Mündliche Absprachen sind nicht getroffen.

Stand: Mai 2019